Information der Öffentlichkeit gemäß § 11 Störfall-Verordnung (12. BImSchV)


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit folgendem Merkblatt informieren wir Sie über die Tätigkeiten der Biogasanlage in Grabsleben, die gehandhabten Stoffe sowie deren Gefahrenpotentiale. Das Merkblatt soll Ihnen darüber hinaus Hinweise geben, wie Sie sich bei einem hoffentlich niemals eintretenden Störfall verhalten sollen. Neben den gesetzlichen Informationen erhält dieses Schreiben zusätzliche Informationen über unseren Standort und unser Sicherheitsverständnis. Zum Schutze Ihrer Sicherheit wurden in enger Absprache mit den für die öffentliche Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und weiteren Institutionen umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen und konzeptionelle Planungen getroffen. Fühlen Sie sich deshalb durch die vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Informationen nicht verunsichert. Unsere Sicherheitsphilosophie ist alltäglicher Bestandteil unserer Arbeit in der Biogasanlage. Das Bewusstsein aller Beschäftigten für vorhandene Gefährdungsmomente sowie regelmäßige Schulungsmaßnahmen sind wesentliche Eckpfeiler unserer arbeitstäglich gelebten Gefahrenprävention.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold HockThomas Balling
GeschäftsführerGeschäftsführer

Teil 1: Information zu Betriebsbereichen der unteren und oberen Klasse

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs

Name des Betreibers:GraNottGas GmbH
Straße, Hausnummer:Nottleber Straße 3
PLZ, Ort:99869 Drei Gleichen OT Grabsleben
Tel.:0152 53710846
Fax:036202 761856
E-Mail:buero@granottgas.de
Störfallbeauftragter:Otto Dietz, Agrokraft GmbH

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften der 12. BImSchV unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Abs. 1 der 12. BImSchV vorgelegt wurde

Die Biogasanlage in Grabsleben ist ein Betriebsbereich der oberen Klasse und unterliegt damit sowohl den Grundpflichten (§§3 bis 8a) als auch den erweiterten Pflichten (§§ 9 bis 12) der 12. BImSchV.

Die zuständige Behörde wurde durch eine Anzeige nach § 7 Abs. 1 der 12. BImSchV über alle notwendigen Sachverhalte beim Betrieb der Anlage informiert. (Genehmigungsbescheid Nr. 18/19 vom 18. Juni 2021).

3. Verständlich abgefasste Erläuterungen der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die Biogasanlage in Grabsleben erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette energetisch nutzbares Biogas durch eine anaerobe Behandlung von nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und tierischen Nebenprodukten. Konkret werden z. B. Maissilage, Getreide, Ganzpflanzensilage (GPS), Grassilage, Gülle und Mist eingesetzt. Die NawaRo sowie die tierischen Nebenprodukte werden in landwirtschaftlichen Betrieben in der näheren Umgebung der Biogasanlage erzeugt.

Durch die Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen im Sinne des EEG wird energiereiches Biogas gewonnen. Das erzeugte Roh-Biogas wird einer Gasaufbereitungsanlage zur Veredelung bzw. zur Produktion von hochwertigem Biomethangas zugeführt. Das produzierte Biomethangas wird schließlich in das Versorgungsnetz des regional zuständigen Netzbetreibers eingespeist und entsprechend vermarktet.

Das nach der anaeroben Behandlung verbleibende Gärprodukt aus der Biogasanlage wird im Rahmen der landwirtschaftlichen Verwertung als Düngemittel verwertet und damit in den biologischen Wirtschaftskreislauf der landwirtschaftlichen Betriebe zurückgeführt.

Die Biogasanlage besteht im Wesentlichen aus vier Fermentern mit automatisiertem Eintragssystem, zwei Nachgärern, sieben Gärproduktlagern sowie einer Silage Lagerfläche. Die Fermenter, der Nachgärer und die Gärproduktlager sind als Stahlbeton-Rundbehälter ausgeführt. Sie werden jeweils mit einer gasdichten Spezialfolie abgedeckt. Dadurch kann das erzeugte Biogas direkt über dem Flüssigkeitsspiegel der Behälter aufgefangen und zwischengespeichert werden. Eine zweite, kegelförmige Tragluftfolie wird jeweils durch Radialgebläse mit einem geringen Überdruck als Wetterschutz-Folienhaube in Form gehalten. Über- und Unterdrucksicherungen sorgen für einen konstanten Druck unterhalb und zwischen den Folien.

Die Fermenter werden im mesophilen Bereich der Vergärung bei einer Temperatur von ca. 40 Grad Celsius betrieben. Die Temperierung des Gärsubstrates erfolgt mit Warmwasser aus der betriebseigenen Heizanlage. Nach entsprechender Verweildauer in den Fermentern und erfolgter Ausgasung des Gärsubstrates wird dieses über ein geschlossenes Pumpensystem dem gasdichten Lagerbehälter (Nachgärer) zugeführt. Von dort erfolgt – wiederum über das Pumpensystem – die Überleitung in die Gärproduktlager (Endlager) oder die Zuführung zur Gewinnung eines Trockensubstrates. Im Anschluss erfolgt die Lagerung des Gärproduktes bzw. des gewonnen Trockensubstrates bis zur Ausbringung auf die landwirtschaftlichen Flächen.

Positive Nebeneffekte der anaeroben Behandlung der Biomasse sind:

  1. die Verbesserung der Düngequalität des gewonnenen Substrates durch die Umsetzung organischer Verbindungen in eine mineralische Form und damit die unmittelbare Verfügbarkeit der Pflanzennährstoffe bei der landbaulichen Verwertung,
  2. die Reduzierung des Treibhauseffektes durch Substitution fossiler Treib- und Brennstoffe durch Biogas,
  3. die Inaktivierung von Keimen und Unkrautsamen,
  4. Nutzung des ausgegorenen Gärsubstrates als hochwertiges Düngermittelsubstitut für den Nährstoffausgleich landwirtschaftlicher Nutzflächen unter Rückführung organischer Stoffe in den Naturkreislauf

Weitere Tätigkeiten im Betriebsbereich umfassen:

  1. Aufbereitung und Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder als Stückgut in der Fahrsiloanlage,
  2. Entnahme der Biomasse und Beschickung des Eintragssystems (Schubbodenbunker)
  3. Tägliche Kontrollgänge zur Sichtkontrolle des ordnungsgemäßen Betriebs der Biogasanlage
  4. Dauerhafte Überwachung der Betriebsprozesse mittels computergestützter Anlagensteuerung, eingebundener Sensorik und batteriegepufferten Alarmsystemen
  5. Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Sicherstellung der einzelnen Produktions- und Verarbeitungsschritte

4. Gebräuchliche Bezeichnungen der oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nr. 1 der 12. BImSchV – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten

Im Betriebsbereich vorhandene gefährliche Stoffe:

  1. Biogas (Anhang I, Nr. 1.2.2 der 12. BImSchV, „P2 Entzündbare Gase Kategorie 1 oder 2“)
    1. Mengenschwelle Betriebsbereich der unteren Klasse: 10.000 kg bis < 50.000 kg
    2. Mengenschwelle Betriebsbereich der oberen Klasse: ≥ 50.000 kg
    3. Menge im Betriebsbereich: < 50.000 kg
    4. Biogas ist ein brennbares Gas und kann beim Einatmen zu Gesundheitsschäden führen
    1. Schwefelwasserstoff (H_2 S)
    2. Bestandteil im Biogas (max. 0,1 %)
    3. Schwefelwasserstoff ist leichtentzündlich, umweltgefährdend und sehr giftig

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Was ist ein Störfall:

Ein Störfall ist eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes unserer Biogasanlage. Welche zu einer ernsten Gesundheitsgefahr oder zu Sachschäden führen können. Mögliche Ereignisse sind beispielsweise die Freisetzung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen, ein Brand oder eine Explosion, bei denen das Leben von Menschen bedroht wird oder schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind oder bei denen die Umwelt, insbesondere Tiere und Pflanzen, der Boden oder das Wasser geschädigt werden können.

Grundsätzlich gilt:

Bewahren Sie Ruhe!

Bei einem auftretenden Störfall informieren wir umgehend die für die öffentliche Gefahrenabwehr zuständigen Stellen und Behörden. Diese verfügen über Notfallpläne, die es ermöglichen die Bevölkerung bei entsprechender Notwendigkeit zu informieren. Dies geschieht insbesondere durch Lautsprecherdurchsagen und per Rundfunk.

Verhalten im Notfall:

  1. Leisten Sie den Anordnungen der für die öffentliche Gefahrenabwehr zuständigen Stellen und Behörden bitte unbedingt Folge.
  2. Bleiben Sie in Ihren Häusern und schließen Sie Türen und Fenster.
  3. Verständigen Sie bitte Ihre Nachbarn und ggf. Passanten.
  4. Vermeiden Sie offenes Feuer, z.B. durch Zigaretten.
  5. Achten Sie auf die Durchsagen der Feuerwehr oder Polizei.
  6. Bleiben Sie dem Anlagenstandort fern und halten Sie die Straßen und Wege für Einsatzkräfte frei.
  7. Informieren Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Rettungsdienst oder Feuerwehr
    1. Notruf: 112
    2. Giftnotruf Erfurt: 0361 730730

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 der 12. BImSchV oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 unter Berücksichtigung des Art. 4 der Richtlinie 2003/4/EG auf Anfrage eingeholt werden können.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung fand am 28.03.2024 statt.

Für Fragen zum Überwachungsplan sowie in allgemeinen Umweltfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Überwachungsbehörde:

Landratsamt Gotha
Umweltamt
Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall-/ Chemikaliensicherheit- und Bodenschutzbehörde
18.-März-Str. 50
D-99867 Gotha

Telefon: +49 3621 - 214-154
Telefax: +49 3621 - 214-158
Webseite: http://www.kreis-gth.de/

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Art. 4 der Richtlinie 2003/4/EG eingeholt werden können.

Weitere Informationen können beim Landratsamt Gotha, Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz, Abfall-/Chemikaliensicherheit- u. Bodenschutzbehörde (siehe Nr. 6) eingeholt werden.

Teil 2: Weitergehende Information zu Betriebsbereichen der oberen Klasse

1. Allgemeine Informationen zu den Gefahren, die von einem Störfall ausgehen können, einschließlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Störfallszenarien und der Maßnahmen, mit denen diese Szenarien verhindert werden oder ihre Auswirkungen begrenzt werden sollen.

Das Eintreten eines Störfallereignisses durch die Freisetzung von Biogas oder Gärsubstrat kann trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das wesentliche Gefahrenpotential liegt dabei in der Entzündbarkeit des Biogases und der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre mit Luft sowie der Gesundheitsgefahr durch den im Biogas enthaltene Schwefelwasserstoff. Die Auswirkungen eines Störfallereignisses durch Brand oder Explosion sowie durch die toxischen Eigenschaften von Schwefelwasserstoff sind von der Menge der ausgetretenen entzündbaren Gase sowie von den jeweiligen Wetterbedingungen abhängig. Für die Ermittlung der Auswirkung von eventuell auftretenden Störfällen wurden die maximalen Sicherheitsabstände für die Störfallszenarien Explosion, Brand und Schwefelwasserstofffreisetzung ermittelt. Dabei konnten keine Gefährdungen der nächsten Wohnbebauung festgestellt werden. Für die Vermeidung eines Störfalls und die Begrenzung der Auswirkungen dennoch auftretender Störfälle wurden technische und organisatorische Schutzvorkehrungen getroffen. Diese dienen der Vermeidung einer Stofffreisetzung, dem Brand- und Explosionsschutz sowie der Gefahrenabwehr und sind im internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan sowie dem Sicherheitskonzeptes der Biogasanlage beschrieben.

2. Bestätigung, dass der Betreiber verpflichtet ist, auf dem Gelände des Betriebsbereichs – auch in Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten – geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu treffen.

Die Kommunikation mit den Behörden sowie die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und Begrenzung deren Auswirkungen erfolgen bei Eintreten eines Störfalls entsprechend den im internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan beschriebenen Meldestufen und Maßnahmen. Die Feuerwehr und die Behörden leiten im Notfall entsprechende Hilfeleistungen ein, um die Auswirkungen von Störfällen zu begrenzen. Durch regelmäßige Übungen werden die im Alarm- und Gefahrenabwehrplan beschriebenen organisatorischen Abläufe erprobt und aktualisiert.

3. Angemessene Informationen aus den externen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen zur Bekämpfung der Auswirkungen von Ereignissen außerhalb des Betriebsgeländes mit der Aufforderung allen Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten im Fall eines Ereignisses Folge zu leisten.

Ein für die Biogasanlage erstellter externer Alarm- und Gefahrenabwehrplan mit Angaben, Regelungen und Maßnahmen für den Einsatz öffentlicher Rettungskräfte auf und neben dem Betriebsgelände wurde mit der zuständigen Behörde sowie der örtlichen Feuerwehr abgestimmt. Im Ereignisfall ist allen Anordnungen der Notfall- oder Rettungsdienste Folge zu leisten.

4. Gegebenenfalls Angabe, ob der Betriebsbereich in der Nähe des Hoheitsgebiets eines anderen Mitgliedstaats liegt und damit die Möglichkeit besteht, dass ein Störfall grenzüberschreitende Auswirkungen nach dem Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen der Wirtschaftskommission der Vereinigten Nationen für Europa (UNECE) hat.

Die Biogasanlage in Grabsleben liegt nicht in unmittelbarer Nähe des Hoheitsgebietes eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. Es besteht keine Möglichkeit, dass ein Störfall grenzüberschreitende Auswirkungen hat.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Grabsleben, 01.10.2024